im Gegensatz zu unkontrollierten Plätzen wird für die Benützung der Bodenflächen sowie des Luftraumes (Kontrollzone) eine Freigabe der zuständigen Stelle benötigt. Diese wird üblicherweise per Funk erteilt. In Österreich haben alle kontrollierten Verkehrsflughäfen eine Kontrollzone.
Grundsätzlich werden 3 Arten von Freigaben benötigt, die nahezu immer getrennt übermittelt werden:
1. Befahren von Rollwegen und Abstellflächen
2. Benützung der Pisten (Überqueren, Zurückrollen, "Line up", Starten und Landen)
3. Benützung des kontrollierten Luftraumes (ATC clearance)
Hinweis: Alle Freigaben müssen vorher erteilt werden. Rollfreigaben beinhalten NIE automatisch die Erlaubnis zum Überqueren von aktiven oder nicht aktiven Pisten!