Sprechfunk ist immer noch die wichtigste Kommunikationsbasis in der Luftfahrt zum Austausch von Freigaben, aktuellen Wettermeldungen und Verkehrsinformationen. Aufgrund der veralteten Technik ist es bei steigendem Verkehrsaufkommen notwendig kurz, rasch und trotzdem klar und eindeutig zu kommunizieren. Das erfordert zum einen klare Regeln und zum anderen Disziplin und "f-Airmanship" der Teilnehmer.
Sprechfunkverfahren werden verbessert und sind leider auch häufig in Folge schwerer Unfälle Veränderungen unterworfen.
Diese Website dient der Information für die Erlangung eines Österreichischen Funkerzeugnisses für den Flugfunkdienst, sowie dem kommerziellen Angebot von Trainingseinheiten.
Ein wesentlicher Teil der zielgerichteten Kommunikation mit der Bodenstelle ist die Mitschrift. Diese sollte so angelegt sein, dass theoretisch auch Wochen später die erteilte Freigabe oder der betreffende Wetterbericht eindeutig wiedergegeben werden kann.
Wetterberichte sollten daher möglichst in der Originalform mit geringen Abweichungen (zwecks Beschleunigung des Notierens) mitgeschrieben werden. Standardphasen in voller Länge mitzuschreiben ist sinnlos und belastet unnötig.
Die Notitz: „beh ldg B737 LU R34 beh“ ist in der Praxis bei der Aufforderung „OE-ABC, behind landing Boeing 737, line up runway 34 behind“ völlig unnötig. Die Type interessiert mich bestenfalls kurzfristig, da kein Fluglotse so wahnsinnig wäre, diese Freigabe während der Landung einer Embraer 190 zu geben um nachher zu sagen: „Ätsch Bätsch, ich hab die 737 in 4. Sequenz hinter der 757 gemeint“.
„LU R34 beh“ oder „beh ldg. LU R34“ genügt als Mitschrift völlig, da die korrekte Phrase auf Basis dieser Notiz auswendig gesprochen wird.
im Gegensatz zu unkontrollierten Plätzen wird für die Benützung der Bodenflächen sowie des Luftraumes (Kontrollzone) eine Freigabe der zuständigen Stelle benötigt. Diese wird üblicherweise per Funk erteilt. In Österreich haben alle kontrollierten Verkehrsflughäfen eine Kontrollzone.
Grundsätzlich werden 3 Arten von Freigaben benötigt, die nahezu immer getrennt übermittelt werden:
1. Befahren von Rollwegen und Abstellflächen
2. Benützung der Pisten (Überqueren, Zurückrollen, "Line up", Starten und Landen)
3. Benützung des kontrollierten Luftraumes (ATC clearance)
Hinweis: Alle Freigaben müssen vorher erteilt werden. Rollfreigaben beinhalten NIE automatisch die Erlaubnis zum Überqueren von aktiven oder nicht aktiven Pisten!